Verkaufs- und Lieferbedingungen

Anwendung
Alle unsere Lieferungen und Verkäufe unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Subsidiär gelten die «Allgemeinen Lieferbedingungen für Maschinen und Anlagen» der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie/SWISSMEM (Version 2016).

Preise
Alle Preise verstehen sich netto ab Werk, exklusiv MWST ohne Verpackung, Transport, Montage, Inbetriebnahme, usw.

Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen. Bei grösseren Aufträgen, bei Sonderausführungen und bei neuen Kunden behalten wir uns Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor.

Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, von dem entsprechenden Zeitpunkt an, einen Verzugszins sowie eine Mahngebühr pro Mahnung zu berechnen. Der Rechnungsbetrag, zuzüglich allfälliger Mahngebühren und Zinsen, kann zum Zwecke des Inkassos an Dritte übergeben oder abgetreten werden. Ferner ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die Camille Bauer Metrawatt AG oder Dritten durch den Zahlungsverzug entstehen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Liefertermin/Lieferfrist
Termine werden nach bestem Ermessen entsprechend der momentanen Auslastung und Materialsituation angegeben. Eventuelle Fristüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Höhere Gewalt entbindet uns von eingegangenen Verpflichtungen. Die ausgewiesenen Liefertermine bezeichnen einen möglichen Ausliefer-, Verlade- oder Abholtermin einer Ware ab dem Standort Wohlen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.

Lieferbedingungen
Die Camille Bauer Metrawatt AG liefert nach den aktuell gültigen Incoterms. Lieferbedingungen ausserhalb dieser Incoterms bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Verpackung
Die Aussen- und Transportverpackung wird gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

Versand/Transport
Der Transport erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Besondere Wünsche betreffend Versand und Transport sind rechtzeitig bekanntzugeben. Für äusserlich erkennbare Schäden ist gegenüber dem Frachtführer ein schriftlicher Vorbehalt anzubringen, bevor die Güter in Empfang genommen werden. Für äusserlich nicht erkennbare und für vermutete Schäden sind die nötigen Rügen innert 7 Tagen nach Entdeckung rechtsgültig vorzunehmen. Der Frachtführer ist zur gemeinsamen Feststellung des Schadens anzufordern.

Versicherung
Der Versand der Ware erfolgt ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Bestellers. Camille Bauer Metrawatt AG besorgt die Transportversicherung nur auf ausdrückliches, schriftliches Verlangen des Bestellers und auf dessen Kosten.

Garantie/Gewährleistung
Die Garantie auf Camille Bauer Produkte beträgt 3 Jahre, ausgeschlossen digitaler Produkte. Alle anderen Produkte unterliegen der Gewährleistung. Sie beginnen jeweils mit Datum der Auslieferung. Die Garantie/Gewährleistung erstreckt sich auf nachweisbare Material- oder Fabrikationsfehler. Für Schäden, die durch unsachgemässe Manipulationen entstehen, sowie für Produkte, die geöffnet wurden, deren Siegel oder Plomben verletzt sind, leisten wir keine Gewährleistung oder Garantie. Bei erkennbaren Liefermängeln ist der Besteller verpflichtet, dies innert 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung zu melden.

Reparaturen und Kostenvoranschläge
Reparaturen sind kostenpflichtig und werden zu branchenüblichen Kostensätzen verrechnet. Übersteigt der Preis einer Reparatur etwa 1/2 des Neupreises für ein Ersatzgerät, so wird über die Ausführung der Reparatur mit dem Besteller verhandelt.

Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen und Epidemien (einschliesslich Seuchen und Pandemien), sofern eine entsprechende Risikostufe angegeben ist, etc., wird Camille Bauer Metrawatt AG mindestens für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung befreit.

Ausserordentliche Ereignisse
Sollten Ereignisse ausserhalb der Definition der höheren Gewalt stattfinden, welche sich der Kontrolle offensichtlich entzieht, wie Ausfall von Fachkräften, unbegründete technische Differenzen beim geschuldeten Werk, Behinderungen und Lieferengpässe in der Wertschöpfungskette (z. B. aufgrund unkontrollierbaren Situationen am Beschaffungsmarkt, Preisexplosionen, Verknappungen und Ausfälle durch den Energiesektor, geopolitische Handlungen mit erheblichen globalen oder lokalen Konsequenzen (z. B. Kriegshandlungen), etc.), Börseneinbrüche, etc., und Camille Bauer Metrawatt AG dadurch an der Erfüllung dieses Vertrags gehindert sein, so ruhen die vertraglichen Pflichten mindestens während der Dauer dieser Ereignisse bzw. dieser Behinderung und im Umfang deren Auswirkungen.

Dienstleistungen und Systeme
Kommt es zu einem Vertrag neben oder ausserhalb des ordentlichen Produkteverkaufs (z. B. Engineering, Planung, Support & Service, Inbetriebnahmen, Projektleitung, Analysen, Weiterbildungen & Schulungen, Lieferverträge, Softwarelösungen, Vermietungen, Leasing, etc.), so können sich neben den derzeit gültigen AGB zusätzlich weitere Bedingungen ergeben, die jeweils separat und individuell ausgewiesen sind.

Sicherheitshinweise
Geräte der Camille Bauer Metrawatt AG sind nur für den industriellen oder gewerblichen Gebrauch bestimmt. Vertrieb an Drittpersonen für den Privatbereich ist nicht gestattet. Der einwandfreie und gefahrlose Betrieb der Geräte setzt voraus, dass die Installationshinweise aus den technischen Datenblättern und aus den Betriebsanleitungen gelesen, und die darin enthaltenen Hinweise beachtet und eingehalten werden, bevor die Geräte in Betrieb genommen werden. Die Sicherheits- und Warnhinweise werden vom Hersteller der Geräte in deutscher, englischer und französischer Sprache erstellt. Alle Wiederverkäufer sind verpflichtet, diese Sicherheits- und Warnhinweise, nach unmissverständlicher Übersetzung in die jeweilige Landessprache, an die Endkunden weiterzuleiten.

Haftungsausschluss
In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, direkt oder indirekt, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht (Produkthaftungsklausel).

Nutzungsbedingungen Software «SmartCollect® SC²»
– AGB – SmartCollect® SC² Software
– Endbenutzervertrag (EULA) – SmartCollect® SC² Software

Nutzungsbedingungen Software «Izytroniq»
– AGB – IZYTRONIQ Software
– Endbenutzervertrag (EULA) – IZYTRONIQ Software
– Übersicht Open Source Lizenzen

Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Code of Conduct (CoC) und Supplier Code of Conduct (SCoC)
Der Code of Conduct als auch der Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) beschreibt die Mindestanforderungen der GMC Instruments Gruppe und ihrer Unternehmen an ihre Kunden, Lieferanten und weitere Stakeholder. Die jeweils gültige Fassung finden Sie unter Service und Support.

Gerichtsstand/anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wohlen (Aargau). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten (Aargau). Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts vom 11. April 1980 (CISG).

Ausgabe 09.24